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Spielregeln
Das Füllen des Pools
Alle Städte und Gemeinden im Kreis Kleve verpflichten sich, Ausweisungsrechte zu folgenden Flächenkategorien einzubuchen:
- Flächen, die im Regionalplan und Flächen, die im Regional- und im Flächennutzungsplan der Kommune als Bereich für die gewerbliche und industrielle Ansiedlung dargestellt sind, aber für die noch kein Bebauungsplan existiert.
- Zusätzlich werden Flächen eingebucht, für die zwar ein Bebauungsplan existiert, die aber noch nicht erschlossen sind und die sich nicht im Eigentum der Kommune befinden, so dass der Bebauungsplan entschädigungsfrei aufgehoben werden kann.
Der „Virtuelle Gewerbeflächenpool Kreis Kleve“ hat – den obigen Kriterien folgend - eine Startgröße von 200 Hektar.
Weitere 300 Hektar stehen für Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben – über Bebauungspläne gesichert – sofort zur Verfügung.
Die Entnahme
Eine Stadt/Gemeinde kann für gewerbliche Ansiedlungen Ausweisungsrechte aus dem Pool entnehmen, wenn
- die Ansiedlung eine Fläche von weniger als 10 ha umfasst,
- an das bestehende Siedlungsgefüge anschließt und nicht innerhalb von Restriktionsräumen (Natur-, Landschaftsschutz u.ä.) liegt und
- für die ein konkretes Nutzungsinteresse eines Investors vorliegt.
Für diesen Fall reicht eine Abbuchungsanzeige. Eine Bedarfsprüfung seitens der Regionalplanung erfolgt nicht.
Das Pool-Verfahren sichert zudem eine adäquate Angebotsplanung: Sind in absehbarer Zeit alle Gewerbeflächenangebote einer Stadt aufgebraucht, kann für eine Angebotsplanung ein durchschnittlicher Jahresverbrauch aus dem Gewerbeflächenpool entnommen werden.
Alle Ein- und Ausbuchungen sind der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegen und werden von dieser erfasst.
Schematische Darstellung des Gewerbeflächenpools
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Restriktionsfreie Räume im Kreis Kleve
- ca. 68 Prozent der Kreisfläche sind mit Restriktionen (GEP, Landschaftsplanung) belegt
- für Mengensteuerung ausreichend große verbleibende Gebietskulissen von Flächen, die auch an das bestehende Siedlungsgefüge angrenzen
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