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Beispiele
Beispiel 1
Ausgangssituation:
Ein Investor tritt an die Kommune heran und erkundigt sich nach der Möglichkeit zur Nutzung von ca. 8 ha Gewerbefläche an einem Standort am Siedlungsrand, auf einer Fläche, die bislang nicht für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen war und demzufolge weder im Regionalplan der Bezirksregierung noch im Flächennutzungsplan der Kommune als solche gewidmet war.
Lösung:
Ohne Gewerbeflächenpool könnte eine derartige Anfrage nicht bedient werden, da im Kreis nachweislich ausreichend Flächenreserven vorhanden sind. Mit Einrichtung des Flächenkontos kann der Anfrage entsprochen und damit dem Wunschstandort des Investors entsprochen werden, falls keine Restriktionsflächen berührt sind.
Beispiel 2
Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte aus dem „Virtuellen Gewerbeflächenpool“ abbuchen, um im kleineren Umfang eine Angebotsplanung betreiben zu können. Ein aktuelles Nutzungsinteresse liegt nicht vor. Jedoch ist zu erwarten, dass insbesondere ortsansässige Betriebe nach einer schnellstmöglichen Bereitstellung von Bauland anfragen werden.
Lösung:
Nach Status-Quo (ohne Flächenpool) könnten diejenigen Kommunen, die noch über Reserveflächen im Flächennutzungsplan verfügen, Baurecht schaffen. Anderen Kommunen, die über keine Reserven mehr verfügen, sind gegenwärtig die Hände gebunden. Mit Realisierung des „Virtuellen Gewerbeflächenpool“ kann der Anfrage sofort entsprochen werden, wenn der Nachweis fehlender Flächenreserven geführt werden kann.